← Zur Startseite

Was sollte man vor dem Veröffentlichen eines KI-Videos prüfen?

Vor dem Veröffentlichen prüfst du vier Dinge: die Kennzeichnung nach EU AI Act, das Plattform-Label bei YouTube, Instagram oder TikTok, die Rechte an Personen, Marken und Musik sowie Fakten und Bildfehler. In Österreich zählt auch das Recht am eigenen Bild.

Diese Checkliste ist eine praktische Orientierung (Stand: November 2026) und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Andreas Hofmarcher, Gründer von mAIsblau, mit Filmkamera
Stand: November 2026

Andreas Hofmarcher, Gründer von mAIsblau – Filmemacher und Journalist aus Wien, seit 2014 selbstständig, Ausbildung am Kinsale College (Irland). mAIsblau ist ein Ein-Personen-Unternehmen: Andreas produziert jedes Projekt persönlich.

LinkedIn-Profil

Die Checkliste auf einen Blick

# Prüfpunkt Frage an dich Grundlage
1 Kennzeichnung (Gesetz) Zeigt das Video täuschend echt reale Personen, Orte oder Ereignisse? Dann muss es erkennbar als KI offengelegt werden EU AI Act Art. 50 Abs. 4, gilt seit 2. August 2026
2 Plattform-Label Wirkt das Video realistisch? Dann verlangen YouTube, Meta und TikTok ein KI-Label beim Upload Hilfeseiten der Plattformen
3 Personen & Bildrechte Ist eine echte, erkennbare Person zu sehen oder zu hören, auch als KI-Nachbildung? Gibt es ihre Zustimmung? in Österreich u. a. § 78 UrhG (Bildnisschutz)
4 Marken, Logos, Musik Kommen fremde Marken, Logos, Designs oder Musik vor? Ist die Musik lizenziert? Marken- und Urheberrecht, Lizenzbedingungen
5 Fakten & Aussagen Stimmen Produkt-, Preis- und Leistungsaussagen? Zeigt das KI-Bild etwas, das dein Produkt so nicht kann? Werbe- und Wettbewerbsrecht
6 Bildfehler Hände, Gesichter, Schrift, Logos, Physik: Sitzt jedes Detail? Qualitätskontrolle
7 Formate & Kanäle Gibt es die richtige Fassung für jeden Kanal (9:16, 1:1, 16:9)? Bleibt die Kennzeichnung im Cutdown sichtbar? Ausspielplan
8 Dokumentation Ist festgehalten, welche Teile KI-generiert sind, und wer im Projekt Betreiber im Sinn des AI Act ist? Nachweis bei Rückfragen

Die Punkte im Detail

1. Kennzeichnung nach EU AI Act

Seit 2. August 2026 müssen Betreiber, also wer KI beruflich einsetzt, Deepfakes offenlegen: KI-Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Die Offenlegung muss laut EU-Kommission für Menschen sichtbar oder hörbar sein, spätestens beim ersten Kontakt. Das Wasserzeichen des KI-Tools allein reicht nicht. Ausführlich: KI-Kennzeichnung nach EU AI Act.

2. Plattform-Label setzen

  • YouTube: Pflicht bei realistischen KI-Inhalten. In YouTube Studio beim Upload unter „AI use“ auf „Ja“. Seit Mai 2026 setzt YouTube auch automatisch Labels, wenn es fotorealistische KI erkennt.
  • Meta (Facebook, Instagram, Threads): Pflicht bei fotorealistischem Video oder realistisch klingendem Audio in organischen Beiträgen. Für Anzeigen gelten eigene Regeln.
  • TikTok: Pflicht bei realistischen KI-Bildern, -Videos und -Tönen. Vor dem Posten „AI-generated content“ einschalten. Das Label lässt sich danach nicht mehr entfernen.

Das Label setzt du beim Upload auf deinen Kanälen selbst – mAIsblau sagt dir bei der Übergabe, wo es nötig ist. Laut YouTube und TikTok bremst das Label allein die Reichweite nicht.

3. Personen und Recht am eigenen Bild

Zeigt das Video eine echte, erkennbare Person, auch als KI-Avatar oder mit geklonter Stimme, brauchst du ihre Zustimmung. In Österreich schützt § 78 UrhG Abgebildete davor, dass Bildnisse veröffentlicht werden, wenn dadurch ihre berechtigten Interessen verletzt werden. Bei Werbung ist das besonders heikel. TikTok verbietet zudem KI-Inhalte mit dem Abbild privater Erwachsener ohne deren Erlaubnis.

4. Marken, Logos und Musik

KI-Modelle erzeugen manchmal Logos, Schriftzüge oder Designs, die echten Marken ähneln. Prüfe jedes Bild. Musik muss lizenziert sein, auch KI-generierte Musik: Lies die Lizenzbedingungen des Tools. Mehr: Rechte am KI-Video.

5. Fakten und Werbeaussagen

Ein KI-Bild kann ein Produkt besser zeigen, als es ist. Prüfe, ob Darstellung und Aussagen zum echten Produkt passen – irreführende Werbung ist auch mit KI irreführend.

6. Bildfehler

Typische Fehler in KI-Videos: Hände, Zähne und Augen, Schrift und Logos, Gegenstände, die verschwinden oder auftauchen, Bewegungen ohne Ursache. Schau jedes Video Bild für Bild auf einem großen Bildschirm.

7. Formate

Für Reels, Shorts, TikTok, LinkedIn und Website brauchst du verschiedene Seitenverhältnisse. Achte darauf, dass die Kennzeichnung in jedem Schnitt sichtbar bleibt und nicht abgeschnitten wird.

8. Dokumentieren

Halte fest, welche Einstellungen KI-generiert sind und mit welchen Tools. Kläre schriftlich, wer im Projekt Betreiber im Sinn des AI Act ist: die Produktion oder du als Auftraggeber.

So prüft mAIsblau vor der Übergabe

  1. Kennzeichnung: In den Videos steht links oben im Bild „Mit KI generiert“.
  2. Rechte: Die Nutzungsrechte am fertigen Video räumt mAIsblau dir zeitlich und räumlich unbegrenzt ein, inklusive TV.
  3. Formate: Lieferung in den Formaten für alle Kanäle (9:16, 1:1, 16:9).
  4. Post-Production: Schnitt, Color Grading und Sound macht Andreas Hofmarcher selbst.

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Video kennzeichnen? Rechtlich vor allem Deepfakes, also täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse. YouTube, Meta und TikTok verlangen zusätzlich ein Label für realistisch wirkende KI-Inhalte. Viele kennzeichnen freiwillig. mAIsblau blendet in den Videos links oben „Mit KI generiert“ ein.

Schadet das KI-Label meiner Reichweite? Laut YouTube ändert das Label allein weder Empfehlungen noch Monetarisierung. TikTok sagt ebenfalls, dass das Label die Verbreitung nicht beeinflusst.

Darf ich eine echte Person per KI in meiner Werbung zeigen? Nur mit ihrer Zustimmung. In Österreich schützt § 78 UrhG das Bildnis einer Person. Täuschend echte Darstellungen gelten zudem als Deepfake und müssen offengelegt werden.

Reicht das Wasserzeichen des KI-Tools? Bei Deepfakes laut EU-Kommission nicht. Die Offenlegung muss für Menschen sichtbar oder hörbar sein.

Wer ist verantwortlich, die Produktion oder ich? Das hängt vom Projekt ab und sollte vertraglich geregelt sein.

Quellen

Kostenloses Erstgespräch: +43 681 20179697 · andreas@maisblau.video